Prüfung
Der ptw. ist gesetzlicher Prüfungsverband nach § 53 GenG und führt die Prüfungen bei Wohnungsgenossenschaften und deren Tochtergesellschaften durch.
Dabei versteht der ptw. die genossenschaftliche Prüfung als beratende/betreuende Prüfung. Während der Prüfung wird eng mit den Fachbereichen (insbesondere Recht und Steuern) des Verbandes zusammengearbeitet.
Damit leistet der Verband einen wichtigen Beitrag zur Mitgliederförderung und sichert damit den Mitgliedern eine hohe Qualität der Prüfung zur eigenen Sicherheit zu.
Prüfung
- Pflichtprüfung nach § 53 GenG
- Freiwillige Prüfung nach § 53 Abs. 2 GenG
- Sonderprüfungen im Auftrag des Aufsichtsrates
- Gründungsprüfungen
- Prüfung von Sanierungskonzepten
- Prüfung bei Fusionen
Ansprechpartner:
- Herr WP/StB Jürgen Elfrich (Tel.: 0361-34010-225)
- Herr WP Jürgen Stellmacher (Tel.: 0361-34010-231)


